Wir haben am Samstag den 30.03.2024 geschlossen.


Wir wünschen allen ein schönes verlängertes Osterwochenende.


Am Dienstag den 02.04.2024 sind wir wieder wie gewohnt für sie da.


Frohe Ostern und Waidmannsheil


AGB´s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Reparaturen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers.
Diese Bedingungen gelten auch für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Käufer ist 10 Tage an seine Bestellung bzw. Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht, Kostentragungsregelung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zu richten an Waffen Krebs 86899 Landsberg am Lech, Fax: 08191/65046, E-Mail: waffen-krebs@t-online.de

Kostentragungsregelung
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Finanzierte Geschäfte Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

§ 4 Preise, Preisänderungen

Grundsätzlich gelten die am Liefertag gültigen Preise!
Die Preise sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer Versandkostenpauschale und Verpackungspauschale von 10,00 € bis zu einem Bestellwert von 300,00 € danach erfolgt der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland porto- und verpackungsfrei. Bei der Lieferung von Munition, Komponenten, Pulver und Schießscheiben werden Versandkosten grundsätzlich in Rechnung gestellt. Alle vom Kunden zu tragenden Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sofort mit in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland werden alle anfallenden Kosten, Versand, Verpackung, Zoll, Behördenauslagen etc., gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Empfängers.
Bei Gebrauchtwaren trägt der Kunde die Frachtkosten. Die Frachtkosten für Zu- und Rücksendung von Ansichts- bzw. Auswahlsendungen trägt der Kunde.
Die Frachtkosten für Rücksendungen trägt der Kunde. Sollten durch die Rücksendungen von Waren auch Frachtkosten für die Rücksendung an den Hersteller bzw. Großhändler entstehen, sind diese auch vom Kunden zu tragen.
Ersatzteile und Zubehör im Gesamtlieferungswert unter 50,00 liefert der Verkäufer per Nachnahme zuzüglich Fracht und Verpackung.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Lieferzeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 6 Mängelansprüche

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist.
War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache.
Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer zusteht, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehalt Ware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag vor.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Auftragnehmer vom Kunden nach vorherigem Vertragsrücktritt den Gegenstand zum Zwecke des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung und des Ausbaus trägt der Auftraggeber.

§ 9 Zahlung

Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - zur Zahlung fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Endpreise einer Reparatur verstehen sich ab Betriebssitz des Auftragnehmers inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Reparaturrechnungen sind sofort bei Abholung in einer Summe in bar zahlbar.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat dieser dem Auftragnehmer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen.

§ 10 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten:
z. B Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original.
Erwerbsscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. Alle Aufträge für Waffen, Munition und Pulver werden nach gültigem Waffenrecht und gültigen Ausfuhrbestimmungen ausgeführt.

§ 11 Reparaturtermine

Der ggf. schriftlich zu vereinbarende konkrete Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
Der Auftraggeber hat in den Fällen des Verzugs nur dann ein Kündigungsrecht, wenn für Beginn und Fertigstellung ausdrücklich eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Auftraggeber nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Reparaturauftrag entziehen wird.

§ 12 Kosten für die nicht durchgeführten Reparaturaufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht fertig gestellt werden konnte;
b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

§ 13 Vergütung eines Kostenvoranschlages

Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.

§ 14 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln einer Reparatur

Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 2 Jahre.
Ist die Reparatur mangelhaft, hat der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung zu verlangen.
Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Er kann die Nacherfüllung verweigern bei unverhältnismäßigem Kostenaufwand.
Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist darf der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen lassen oder kann Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Auftraggeber verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantiierte Behauptung des Auftragnehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
Offensichtliche Mängel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Auftragnehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 15 Erweitertes Pfandrecht des Auftragnehmers an beweglichen Sachen

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinem Besitz gelangten Gegenstand des Auftraggebers zu.
Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von dem Auftragnehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Auftraggeber eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

§ 16 Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die Bestimmungen des HGB und des BGB
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen keinen Einfluss.

Stand Mai 2018

Waffen Krebs
Breslauer Str. 36
86899 Landsberg/Lech

 

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